Notarielle Verfahren im Gesellschaftsrecht sind nach neuem Recht auch „online“ möglich. In diesem Falle erfolgt die Beurkundung über eine Videokonferenz nach einer Identifzierung über die App „Notar“. Allerdings ist auch hier die örtliche Zuständigkeit geregt. Grundsätzlich zuständig ist der Notar, in dessen Amtsbezirk der Sitz der Gesellschaft (z.B. einer GmbH) oder der Wohnsitz oder Sitz eines Gesellschafters oder Geschäftsführers liegt.
Alle Details erfahren Sie hier: https://online.notar.de/