Die Banken nehmen bei Onlineüberweisungen seit Oktober 2025 Empfängerprüfungen vor, gleichen also Kontoinhaber und IBAN ab. Für die Empfängerprüfung gilt insoweit für unsere Konten bei den Banken: «Gottschlag Knuf-Notar,Anwälte» bzw. bei Sparkassen: «Gottschlag Knuf Notar/Anwälte GbR»!